Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Alböhi Radreisen gemäss § 651 ff BGB ( Reiseverträge )
1) Leistung:
Die von Alböhi Radreisen vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte usw.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
2) Vertragsschluss:
Mit der Anmeldung, bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Soweit der Teilnehmer noch nicht volljährig ist, kommt ein wirksames Angebot nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zustande.
Eine Anmeldebestätigung und den Sicherungsschein ( = Bürgschaft zur Sicherstellung eurer Reisepreiszahlung ) bekommt der Teilnehmer zeitnah. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer kommt erst durch die Überweisung der Reisekosten im vollem Umfang zustande, wenn diese vom Teilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter fristgerecht getätigt wurde. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Im Regelfall schriftlich oder per e-mail. Eine mündliche Bestätigung durch Mitarbeiter der Firma Alböhi Radreisen persönlich oder per-telefon ist ebenso zu akzeptieren.
Mündliche (auch telefonische) Reservierungen erlöschen ohne weitere Folge, wenn der Teilnehmer nicht binnen einer Woche die Reise vollständig bezahlt hat. Für schriftliche Reservierungen ist diese Frist drei Wochen. Grundsätzlich erlischt jede Reservierung vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Reise nicht volllständig bezahlt ist.
Ist der Teilnehmer nicht volljährig so ist eine schriftliche Einverständniserklärung ( spätestens bis eine Woche vor Reiseantritt ) von seinem gesetzlichen Vertreter erforderlich. So kommt ein Vertragsverhältnis auch mit dem gesetzlichen Vertreter zustande.
Werden dritte Personen angemeldet, entsteht ein Reisevertrag auch mit dem Anmeldenden, der für die eingegangenen Pflichten einzustehen hat.
3) Zahlung:
Die vollständige Bezahlung des Reisepreises muss bis vier Wochen vor Reiseantritt erledigt sein.
Die Zahlung erfolgt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB.
Das bedeutet für Reisen, welche länger als 24 Stunden dauern, Übernachtungen einschließen und deren Preis 75 Euro übersteigt.
Ohne vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung.
4) Absage der Reise:
Die Firma Alböhi Radreisen kann bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist Alböhi Radreisen verpflichtet, den Teilnehmern die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Eine Absage später als 10 Tage vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.
5) Preisänderung:
Die Firma Alböhi Radreisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisebetrag auswirken, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung der Reisekosten werden die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisebetrags übersteigen, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
In diesem Fall, erhält er an Alböhi Radreisen bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll erstattet. Es besteht ein Recht auf eine Ersatzreise im Rahmen des § 651 a IV BGB.
6) Rücktritt:
Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung ( Einschreiben mit Rückschein ) vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer steht der Firma Alböhi Radreisen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigung zu:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn Erstattung des bis dahin gezahlten Preises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 EUR,
vom 44. - 31. Tag vor Reisebeginn 30 %,
vom 30. - 21. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 20. - 11. Tag vor Reisebeginn 50 % und
vom 10. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisebetrags.
Der Nachweis, dass dem Veranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die genannten Pauschalen, bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Bei Umbuchungen berechnet Alböhi Radreisen eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empholen.
7) Kündigung:
Die Geschäftsführung der Firma Alböhi Radreisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Geschäftsleitung bzw. der von ihr eingesetzten Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die Firma Firma Alböhi Radreisen, so bleibt der Anspruch auf den Reisebetrag erhalten. Alböhi Radreisen muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Der gesetzliche Vertreter voni Minderjährigen Teilnehmern ist verpflichtet Sorge zu tragen, das eine Abholung des Teilnehmers innerhalb von 24 Stunden nach Aussprache der fristlosen Kündigung gewährleitet ist.
Die vom der Firma Alböhi Radreisen eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der Firma in diesen Fällen wahrzunehmen.
8) Haftung, Ansprüche, Verjährung:
Die Haftung des Alböhi Radreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers vom Alböhi Radreisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Alböhi Radreisen für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Alböhi Radreisen bei Sachschäden bis 1500 EUR (Haftungshöchstsumme jeweils je Reiseteilnehmer und Reise).
Ansprüche wegen Mängeln der Reise können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Mängel unverzüglich bei der Firma Alböhi Radreisen oder der Reiseleitung angezeigt werden, es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer unmöglich. Die Firma Alböhi Radreisen hat das Recht, innerhalb angemessener Frist dem Mangel abzuhelfen. Dies findet keine Anwendung, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird.
Mängelanzeigen sind zu richten an:
Alböhi Radreisen
Schopenhauerstr.113
72760 Reutlingen
07121-381620 oder mobiltelefon 0174-7904102
Haftungseinschränkungen oder - ausschlüsse, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und die ein von der Firma Alböhi Radreisen beauftragter Leistungsträger anwendet, finden auch im Rahmen des Reisevertrags Anwendung. Ansprüche aus Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach Ende der Reise anzumelden. Sie verjähren ein Jahr nach Beendigung der Reise. Diese Fristen gelten nicht für deliktische Ansprüche.
Radwanderungen und ganz besonders die Mountainbiketouren von Alböhi Radreisen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist.
Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer ihr Rad im Straßenverkehr auf Feldwegen und im offenen Gelände, sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch die Firma Alböhi Radreisen wird insoweit ausgeschlossen. Die Absicherung des eigenen oder auch gemieteten Fahrrades gegen Diebstahl obliegt dem Teilnehmer.
9) Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten. Die Firma Alböhi Radreisen wird die Teilnehmer im Rahmen des Möglichen über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren.
10) Sonstige Bestimmungen:
Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass die Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden.
Pro Person und Reise kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Die Auszahlung von Taschengeld erfolgt nur gegen Vorlage des Originalgutscheines beim Antritt der Reise. Taschengeld wird nur an Teilnehmer ausgezahlt, die dies bei der Buchung der betreffenden Reise angekündigt haben. Gutscheine gelten nicht für Reisen, die Sie mit Frühbucherrabat oder zu Last-Minute Preisen gebucht haben.
Leistungs- und Erfüllungsort für die Reise ist Reutlingen.